Was steht eigentlich in einem österreichischen Fahrzeugbrief für ein Militärfahrzeug, das über 30 Jahre alt ist? Wir haben mit dem Kauf des Fahrzeugs den Einzelgenehmigungs-Bescheid ausgehändigt bekommen, aus dem die Erstzulassung am 28.09.1986 und die Abmeldung am 07.10.2014 hervorgehen. Das erste Kennzeichen lautete auf BH81036. Zudem enthält der Bescheid eine Art Fahrzeugbrief mit Fahrgestellnummer, Motornummer und technischen Daten sowie zwei Fotos des Fahrzeugs, noch vor seiner Lackierung in Weiß für das UN-Mandat. Stand schon gut da, als Neufahrzeug …
A propos 30 Jahre alt: Ab dieser magischen Grenze besteht ja die Möglichkeit, Fahrzeuge als historisch zuzulassen und damit die Kfz-Steuer erheblich zu reduzieren. Bei unserem LKW kommt das wohl nicht in Frage; den Buchstaben des Gesetzes nach muss sich das Fahrzeug in einem ursprünglichen oder mit Originalteilen restaurierten Zustand befinden; zudem sind zeitgenössische Umbauten oder Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung erfolgten, zulässig. Das lässt sich über unser Fahrzeug aber wohl beim besten Willen nicht behaupten…